Die Wärmeerzeuger von JOLLY MEC Caminetti S.p.A. unterliegen einer 24-monatigen gesetzlichen Garantie gemäß der europäischen Richtlinie 1999/44/EG und der nationalen Gesetzgebung des Landes der Europäischen Union, in dem der Wärmeerzeuger erworben wurde.
Die gesetzliche Garantie für Wärmeerzeuger gilt ab dem Kaufdatum.
Nach der Installation können die Wärmeerzeuger einem optionalen Erstzündungsservice unterliegen, der in einem spezialisierten Kundendienstzentrum durchgeführt wird.
Für Wärmeerzeuger, die dem optionalen Erstzündungsservice unterliegen, bietet Jolly Mec Caminetti S.p.A. zusätzlich zur gesetzlichen Garantie eine konventionelle Garantie, die vom Hersteller gewährt wird. Der Käufer kann nach Ablauf der gesetzlichen Garantie von 24 Monaten eine dreijährige Garantie auf den Kesselkörper in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen, Ausnahmen und Einzelheiten zu den Bedingungen für die Inanspruchnahme der konventionellen Garantie finden Sie im Garantieheft.
Im Streitfall gilt das italienische Recht; bei Abweichungen zwischen der italienischen Terminologie und der Übersetzung ist die italienische Fassung maßgebend. Im Falle von Streitigkeiten ist das Gericht von Bergamo (Italien) ausschließlich zuständig.